ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der MFitness GmbH als Betreiberin des MFtness Fitnessstudios im Folgenden kurz „MFitness“ genannt:

1. Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Leistungen von MFitness sowie sämtliche Rechte und Pflichten aufgrund des Vertragsverhältnisses zwischen MFitness und ihrem Mitglied gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Mitglied sind nur wirksam, wenn sie von MFitness schriftlich bestätigt werden.

1.2 Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit MFitness abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur entgeltlichen Benutzung der Räume und Einrichtungen des Fitnessstudios berechtigt sind.

2. Vertragsabschluss

2.1 Ein Mitgliedsvertrag mit MFitness kommt ausschließlich aufgrund eines Antrages eines Interessenten, der zumindest das 14. Lebensjahr vollendet hat, mittels von MFitness zur Verfügung gestellten Antragsformularen und gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zustande, wobei für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten möglich ist. Diese ist gleichzeitig mit dem Antrag an MFitness zu überreichen.

2.2 Mit Abschluss des Mitgliedsvertrages und pünktlicher Zahlung des Mitgliedsbetrages ist das Mitglied berechtigt, während der Öffnungszeiten gemäß Aushang im Fitnessstudio von MFitness zu betreten und diese Einrichtungen und sonstigen Leistungen des Fitnessstudios gemäß dem Mitgliedsvertrag zu den Benützungsbedingungen zu benutzen.

2.3 Die Mitgliedschaft ist höchstpersönlich und kann nicht auf Dritte übertragen werden.

2.4 Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse und Bankverbindung, sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt) MFitness unverzüglich mitzuteilen.

3. Zugangskarte

3.1 Der Antragsteller erhält sogleich nach Vertragsabschluss eine Zugangsberechtigung, die in Entsprechung des Vertrages auf verschiedene Bereiche und Zeiträume freigeschalten ist.

3.2 Das Mitglied ist verpflichtet, die Zugangskarte ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht an Dritte, mit dem Vorsatz, diesen unberechtigt Zugang zu den Räumlichkeiten des Fitnessstudios zu verschaffen, auszuhändigen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmung wird die Mitgliedschaft gekündigt. Vorauszahlungen werden nicht rückerstattet.

3.3 Der Verlust der Zugangsberechtigung ist MFITNESS unverzüglich zu melden.

4. Mitgliedsbeitrag

4.1 Der Mitgliedsbeitrag ist, sofern er nicht jährlich bezahlt wird, monatlich im Voraus zum 1. oder 15. eines Monats fällig und wird im Voraus per Lastschrift (Einzugsermächtigung) vom Konto abgebucht. Bei monatlicher Zahlung ist die erste Rate sofort bei Vertragsabschluss an der Rezeption zu begleichen. Mit Zahlung des monatlichen Mitgliedsbeitrages erfolgt die Verlängerung der Zugangsberechtigung auf der Zugangskarte. Wird jedoch der jährliche Mitgliedsbeitrag bereits bei Vertragsabschluss zur Gänze bezahlt, erfolgt sogleich eine Freischaltung der Zugangskarte für das gesamte Jahr.

4.2 Bei Zahlungsverzug des Mitglieds ist MFitness berechtigt, dem Mitglied den Zugang bis zur erfolgten Zahlung zu verwehren. Es werden Mahngebühren in Höhe von EUR 5,00 pro Mahnung berechnet. Nach der 3. Mahnung sehen wir uns gezwungen, den Fall an ein Inkassabüro weiterzuleiten. Anfallende Bankspesen durch Rückbuchungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

4.3 Eine Nichtbenützung der Leistungen von MFitness bzw. Einrichtungen des Fitnessstudios seitens des Mitglieds berechtigt nicht zur Kürzung oder Rückforderung des monatlichen Mitgliedsbeitrages, es sei denn, die Nichtbenutzung gründet sich in der gänzlichen Unbenutzbarkeit des Fitnessstudios bzw. des Relax-Spa Bereiches während der Öffnungszeiten aus anderen, nicht dem Mitglied zurechenbaren Gründen. Sind lediglich vom Vertrag erfasste Teilbereiche des Fitnessstudios nicht benutzbar, so berechtigt dies zur anteiligen Reduktion des Mitgliedsbeitrages, wobei in diesem Zusammenhang nicht auf die subjektiven Präferenzen der Mitglieder Rücksicht

genommen werden kann. Eine kurzfristige Nichtbenutzbarkeit von Teilbereichen wegen Reinigungs-, Wartungs-, oder Reparaturarbeiten berechtigt nicht zur Kürzung des Mitgliedsbeitrages oder zur Kündigung.

4.4 Die Mitglieder haben keinen Anspruch auf ein bestimmtes Trainingsgerät. Sollten einzelne Geräte im Zuge von Modernisierungen ersetzt werden, oder kurzfristig wegen Wartungs- oder Reparaturarbeiten oder Störungen nicht zur Verfügung stehen, berechtigt dies nicht zur Kürzung des Mitgliedsbeitrages oder zur Kündigung.

5. Benützungsbedingungen

5.1 Um den reibungslosen Ablauf des Trainingsbetriebes zu gewährleisten, verpflichtet sich jedes Mitglied, die Hausordnung laut Aushang einzuhalten.

5.2 Untersagt ist insbesondere

a) die Benützung von Geräten und sonstigen Einrichtungen des Fitnessstudios bei beeinträchtigter Gesundheit, oder unter Einfluss von Alkohol und/oder Drogen.

b) verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (Anabolika), in die Räumlichkeiten von MFitness mitzubringen, solche Mittel entgeltlich, oder unentgeltlich an Dritte weiterzugeben, anzubieten, oder zugänglich zu machen.

c) in den Räumlichkeiten von MFitness zu rauchen, oder Suchtmittel zu konsumieren.

5.3 Aus Sicherheitsgründen dürfen Kinder nicht mit in die Räumlichkeiten des Fitnesscenters samt Außenbereich und Spa mitgenommen werden. Es gibt keine Kinderbetreuung.

6. Beendigung bzw. Stilllegung der Mitgliedschaft

6.1 Der Mitgliedsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann nach 12 Monaten unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist zum 14. eines Monats oder Monatsletzten, schriftlich gekündigt werden.

6.2 Im Falle einer längerfristigen krankheitsbedingter Verhinderung für einen im Voraus bestimmten Zeitraum von bis zu drei Monat, kann der Vertrag nach Vorlage eines Attests monatsweise stillgelegt werden. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Der Zeitraum der Stilllegung wird im Anschluss an die Vertragslaufzeit kostenfrei angefügt.

6.3 MFitness behält sich das Recht vor, dem Mitglied allfällige im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung entstandene Kosten einer notwendigen und angemessenen Rechtsverfolgung in Rechnung zu stellen.

7. Haftung

7.1. MFitness haftet lediglich für Sach- und/oder Vermögensschäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten einer der Betreiberin von MFitness zurechenbaren Person (im Sinne des § 1313a ABGB) beruht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

8. Allgemeine Bestimmungen

8.1 Für die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen gilt Schriftform. Änderungen und Ergänzungen bedürfen ebenso der Schriftform wie auch das Abgehen von der hiermit vereinbarten Schriftform.

8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.

8.3 Für allfällige Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Geschäftsbedingungen, oder einem unter ihrer Zugrundelegung abgeschlossenen Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich für Wiener Neustadt zuständigen Gerichts (soweit unter Berücksichtigung des Konsumentenschutzgesetzes möglich); dies unter Verzicht auf einen etwaigen anderen allgemeinen Gerichtsstand.

8.4 Die Geschäftsbedingungen und die unter ihrer Zugrundelegung abgeschlossenen Verträge unterliegen österreichischem Recht.

März 2025